Im Mai 2020 hat ein Mitarbeiter des Bundesinnenministeriums (Referat “KM 4: Schutz Kritischer Infrastrukturen – Bundesministerium des Innern) den Medien eine brisante Analyse zugespielt.
Dem Papier zufolge bestand “zu keinem Zeitpunkt” eine besondere Gefahr und die Corona-Kriese wird als “Fehlalarm” eingestuft. Die Zwangsmaßnahmen sollten „kurzfristig und vollständig“ aufgehoben werden, sie wären unnötig und lebensgefährlich.
Die Krisenmanager hätten „großen Schaden“ angerichtet und würden sich weigern, die irrationale Strategie zu ändern. Die Bevölkerung werde „desinformiert“.
Einige Auszüge aus der Risiko-Analyse hier zitert:
Der Staat als Fake-News-Produzent
8. Die Defizite und Fehlleistungen im Krisenmanagement haben in der Konsequenz zu einer Vermittlung von nicht stichhaltigen Informationen geführt und damit eine Desinformation der Bevölkerung ausgelöst. (Ein Vorwurf könnte lauten: Der Staat hat sich in der Coronakrise als einer der größten fake-news-Produzenten erwiesen.)
Quelle: KM4 Analyse des Krisenmanagements (Kurzfassung) – Zusammenfassung der Analyseergebnisse
Fehlalarm
2. Die beobachtbaren Wirkungen und Auswirkungen von COVID-19 lassen keine ausreichende Evidenz dafür erkennen, dass es sich – bezogen auf die gesundheitlichen Auswirkungen auf die Gesamtgesellschaft – um mehr als um einen Fehlalarm handelt. Durch den neuen Virus bestand vermutlich zu keinem Zeitpunkt eine über das Normalmaß hinausgehende Gefahr für die Bevölkerung (Vergleichsgröße ist das übliche Sterbegeschehen in DEU).:
Quelle: KM4 Analyse des Krisenmanagements (Kurzfassung) – Zusammenfassung der Analyseergebnisse
Keine Verhältnismäßigkeit
a) Die Verhältnismäßigkeit von Eingriffen in Rechte von z.B. Bürgern ist derzeit nicht gegeben, da staatlicherseits keine angemessene Abwägung mit den Folgen durchgeführt wurde. Das BVerfG fordert eine angemessene Abwägung von Maßnahmen mit negativen Folgen (PSPP Urteil vom 5. Mai 2020).
Quelle: KM4 Analyse des Krisenmanagements (Kurzfassung) – Aus diesen Erkenntnissen ergibt sich:
c) Es ist unverzüglich eine angemessene Gefahrenanalyse und –bewertung durchzuführen.
Anderenfalls könnte der Staat für entstandene Schäden haftbar sein.
Kollateralschaden gigantisch
5. Der (völlig zweckfreie) Kollateralschaden der Coronakrise ist zwischenzeitlich gigantisch. Ein großer Teil dieses Schadens wird sich sogar erst in der näheren und ferneren Zukunft manifestieren. Dies kann nicht mehr verhindert, sondern nur noch begrenzt werden.
Quelle: KM4 Analyse des Krisenmanagements (Kurzfassung) – Zusammenfassung der Analyseergebnisse
Sinnlosigkeit
7. Die staatlich angeordneten Schutzmaßnahmen, sowie die vielfältigen gesellschaftlichen Aktivitäten und Initiativen, die als ursprüngliche Schutzmaßnahmen den Kollateralschaden bewirken, aber inzwischen jeden Sinn verloren haben, sind größtenteils immer noch in Kraft.
Quelle: KM4 Analyse des Krisenmanagements (Kurzfassung) – Zusammenfassung der Analyseergebnisse
Es wird dringend empfohlen, sie kurzfristig vollständig aufzuheben, um Schaden von der Bevölkerung abzuwenden – insbesondere unnötige zusätzliche Todesfälle – , und um die möglicherweise prekär werdende Lage bei den Kritischen Infrastrukturen zu stabilisieren.
Unplausibele Bewertungen des RKI
„Die vom RKI gelieferten Daten sind als Grundlage für die Entscheidungsfindung nicht zu gebrauchen. Die Bewertungen des RKI sind durch die vorgelegten Daten nicht gedeckt. Die Bewertungen sind vielfach spekulativ, teilweise unplausibel. Leider besteht der Lagebericht des Krisenstabs alleine aus einer Aufbereitung dieser Daten.“
Quelle: KM4 Analyse des Krisenmanagements (Kurzfassung) -Zusammenfassendes Fazit
Reaktion des Ministeriums
„Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Sie darauf hinweisen, dass es sich vorliegend um ein von einem einzelnen Mitarbeiter verfasstes Papier handelt. Der Mitarbeiter war weder am Krisenstab beteiligt, noch beauftragt oder autorisiert eine solche Analyse zu erstellen oder zu veröffentlichen. Sie gibt seine private Auffassung wieder, nicht die des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat.“
Wissenschaftler kritisieren Ministerium
Die an der Risiko-Analyse beteiligten Wissenschaftler haben zum Verhalten des Ministeriums gegenüber seinem Mitarbeiter eine Erklärung verfasst.
Sie beruteilen die Analyse, die sie als “Anfang einer noch umangreicheren Prüfung” bezeichenen, wie folgt:
„Renommierte Kollegen und Kolleginnen, allesamt hervorragende Vertreter ihres Fachs, nahmen zu konkreten Fragen auf der Basis der angefragten Expertise sachlich Stellung. Daraus resultierte eine erste umfangreiche Einschätzung der bereits eingetretenen sowie der drohenden medizinischen Schäden, einschließlich zu erwartender Todesfälle. (…) Unserer Auffassung nach müssten die adressierten Fachbeamten aufgrund dieses Papiers eine sofortige Neubewertung der Schutzmaßnahmen einleiten.“
Quelle https://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=11310
Unserer Auffassung nach müssten die adressierten Fachbeamten aufgrund dieses Papiers eine sofortige Neubewertung der Schutzmaßnahmen einleiten, für die wir ebenfalls unseren Rat anbieten.
In der Pressemitteilung gibt das BMI deutlich zu erkennen, dass es diese Analyse jedoch nicht berücksichtigen wird. Es ist für uns nicht nachvollziehbar, dass das zuständige Bundesministerium eine derart wichtige Einschätzung auf dem Boden umfassender fachlicher Expertise ignorieren möchte.
Aufgrund des Ernstes der Lage muss es darum gehen, sich mit den vorliegenden Sachargumenten auseinanderzusetzten – unabhängig von der Entstehungsgeschichte.
Deshalb fragen wir:
Wieso hat das BMI das Ansinnen des Mitarbeiters nicht unterstützt und wieso bezieht das BMI die nun vorliegende umfangreiche Analyse auf dem Boden fachlich hochwertiger externer Expertise nicht bei seiner Einschätzung bezgl. des Verhältnisses von Nutzen und Schaden der Corona-Schutzmaßnahmen ein?
Unterzeichner, und damit mitwirkende an der Studie unter anderem:
- Prof. Dr. Sucharit Bhakdi, Universitätsprofessor für Medizinische Mikrobiologie (im Ruhestand), Universität Mainz
- Dr. med. Gunter Frank, Arzt für Allgemeinmedizin, Mitglied der ständigen Leitlinienkommission der Deutschen Gesellschaft für Familienmedizin und Allgemeinmedizin (DEGAM), Heidelberg
- Prof. Dr. phil. Dr. rer. pol. Dipl.-Soz. Dr. Gunnar Heinsohn, Emeritus der Sozialwissenschaften der Universität Bremen
- Prof. Dr. Stefan W. Hockertz, tpi consult GmbH, ehem. Direktor des Instituts für Experimentelle Pharmakologie und Toxikologie am Universitätskrankenhaus Eppendorf
- Prof. Dr. Karina Reiß, Department of Dermatology and Allergology University Hospital Schleswig-Holstein
- Prof. Dr. Peter Schirmacher, Professor der Pathologie, Heidelberg, Mitglied der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina
- Prof. Dr. Dr. phil. Harald Walach, Prof. Med. Universität Poznan, Abt. Pädiatrische Gastroenterologie, Gastprof. Universität Witten-Herdecke, Abt. Psychologie
Die gesamte Pressemiteilung der Wissenschaftler unter: https://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=11310
Die kurzfassung der Analyse zum Download hier.